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   OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98   

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OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98 (https://dejure.org/2000,19066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.08.2000 - 2 B 202/98 (https://dejure.org/2000,19066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. August 2000 - 2 B 202/98 (https://dejure.org/2000,19066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124, § 124a, § 125; VwGOÄndG 6. Art 1 Nr. 20, Art 10 Abs. 1, Art 11, GG Art 2 Abs. 1, Art 20 Abs. 3, Art 101 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Grundsatz eines fairen gerichtlichen Verfahrens ; Verhalten der Geschäftsstelle; Unzulässigkeit der Berufung; Verfassungswidrigkeit des Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 des sechsten Änderungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (6. VwGOÄndG) ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Etwas anderes gilt für die Einrichtung eines Rechtszuges als solche, weil damit in einem weiteren Sinne auch die Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts angesprochen wird (vgl. Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Band 3, 3. Aufl. 1996, Art. 101 RdNr. 28, Stichwort "Instanzen"; zur Vorlage an ein anderes Gericht BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 76, 93 [96]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Der Gesetzgeber ist allerdings nach den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden, über Art. 2 Abs. 1 GG rügefähigen und völkerrechtskonform an Hand des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK auszulegenden Grundsätzen eines fairen gerichtlichen Verfahrens gehalten, die Regeln über den konkreten Zugang zu den Rechtsmittelgerichten für den Bürger möglichst klar erkennbar und bestimmt abzufassen (vgl. BVerfGE 54, 277 [292 f.], das diese Vorgabe allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip herleitet).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Ihrem Wortlaut wie ihrem Schutzzweck nach geht es ihr vielmehr darum sicherzustellen, dass der zur Entscheidung berufene Richter durch förmliche Gesetzesnormen oder diese ausfüllende generell-abstrakte Regelungen, wie Rechtsverordnungenoder Geschäftsverteilungspläne, im Voraus bestimmt und eine diesbezügliche einzelfallbezogene sachfremde Einflussnahme ausgeschaltet wird (vgl. BVerfGE 95, 322 [327 ff.]).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Etwas anderes gilt für die Einrichtung eines Rechtszuges als solche, weil damit in einem weiteren Sinne auch die Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts angesprochen wird (vgl. Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Band 3, 3. Aufl. 1996, Art. 101 RdNr. 28, Stichwort "Instanzen"; zur Vorlage an ein anderes Gericht BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 76, 93 [96]).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Willkürverbot, sondern beruht auf der sachgerechten Erwägung, dass damit - wie auch mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung - der Zeitpunkt maßgebend ist, bis zu dem das Gericht Äußerungen der Beteiligten berücksichtigen muss (vgl. BVerfGE 62, 347 [353]; BVerfG, Beschl. v. 4.8.1992, NJW 1993, 51; BVerwGE 58, 146 [148 f.]; BVerwG, Beschl. v. 13.10.1976, DÖV 1977, 370 [371]; BGH, Beschl. v. 12.5.1976, NJW 1976, 1454 f.; verfehlt in Bezug auf Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 6.VwGOÄndG - wegen § 116 Abs. 2 VwGO - hingegen BT-Drucks. 13/1433, S. 15, und 13/3993, S. 15, wonach das Gericht danach keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entscheidung mehr habe).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Willkürverbot, sondern beruht auf der sachgerechten Erwägung, dass damit - wie auch mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung - der Zeitpunkt maßgebend ist, bis zu dem das Gericht Äußerungen der Beteiligten berücksichtigen muss (vgl. BVerfGE 62, 347 [353]; BVerfG, Beschl. v. 4.8.1992, NJW 1993, 51; BVerwGE 58, 146 [148 f.]; BVerwG, Beschl. v. 13.10.1976, DÖV 1977, 370 [371]; BGH, Beschl. v. 12.5.1976, NJW 1976, 1454 f.; verfehlt in Bezug auf Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 6.VwGOÄndG - wegen § 116 Abs. 2 VwGO - hingegen BT-Drucks. 13/1433, S. 15, und 13/3993, S. 15, wonach das Gericht danach keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entscheidung mehr habe).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Willkürverbot, sondern beruht auf der sachgerechten Erwägung, dass damit - wie auch mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung - der Zeitpunkt maßgebend ist, bis zu dem das Gericht Äußerungen der Beteiligten berücksichtigen muss (vgl. BVerfGE 62, 347 [353]; BVerfG, Beschl. v. 4.8.1992, NJW 1993, 51; BVerwGE 58, 146 [148 f.]; BVerwG, Beschl. v. 13.10.1976, DÖV 1977, 370 [371]; BGH, Beschl. v. 12.5.1976, NJW 1976, 1454 f.; verfehlt in Bezug auf Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 6.VwGOÄndG - wegen § 116 Abs. 2 VwGO - hingegen BT-Drucks. 13/1433, S. 15, und 13/3993, S. 15, wonach das Gericht danach keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entscheidung mehr habe).
  • BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 277/75

    Annahmerevision

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2000 - 2 B 202/98
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Willkürverbot, sondern beruht auf der sachgerechten Erwägung, dass damit - wie auch mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung - der Zeitpunkt maßgebend ist, bis zu dem das Gericht Äußerungen der Beteiligten berücksichtigen muss (vgl. BVerfGE 62, 347 [353]; BVerfG, Beschl. v. 4.8.1992, NJW 1993, 51; BVerwGE 58, 146 [148 f.]; BVerwG, Beschl. v. 13.10.1976, DÖV 1977, 370 [371]; BGH, Beschl. v. 12.5.1976, NJW 1976, 1454 f.; verfehlt in Bezug auf Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 6.VwGOÄndG - wegen § 116 Abs. 2 VwGO - hingegen BT-Drucks. 13/1433, S. 15, und 13/3993, S. 15, wonach das Gericht danach keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entscheidung mehr habe).
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